Mit dem Schuljahr 2015/16 wurde für die berufsbildenden höheren Schulen flächendeckend die standardisierte Reife- und Diplomprüfung (sRDP) eingeführt.

Es folgen die wichtigsten Informationen für Schüler/innen und Eltern:

  

Infoblatt für Schüler/innen

3 Säulen der sRDP

Schnittstelle 5.Jg./RDP

Leitfaden Diplomarbeit

Diplomarbeit_Handreichung (BM)

   

 

 Die Vorprüfung

wird am Ende des 4. Jahrganges abgelegt. Die besteht aus zwei praktischen Klausurarbeiten, nämlich einer 5 stündigen aus dem Bereich Küche und einer 3,5 stündigen aus dem Bereich Service. Die Beurteilungen werden dann auch in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis des 5. Jahrganges übernommen. Wer zum Beispiel hier ein Genügend erhält, kann die Reife- und Diplomprüfung nicht mehr mit gutem oder ausgezeichnetem Erfolg bestehen.

1. Küche

Im Prüfungsgebiet "Küche"  ist ein 4gängiges Menü laut Angabe für 4 - 5 Personen in einem vorgegebenen Zeitraum herzustellen.

2. Service

Im Prüfungsgebiet "Service" ist für 4 Gäste ein erstklassiges a la carte-Service selbständig vorzubereiten und durchzuführen.

 

 

 

 


 

Nicht mehr möglich - RDP bis einschließlich Haupttermin 2015: 

 

1. Die Vorprüfung

wird am Ende des 4. Jahrganges abgelegt. Die besteht aus zwei praktischen Klausurarbeiten, nämlich einer 5 stündigen aus dem Bereich Küche und einer 3,5 stündigen aus dem Bereich Service. Die Beurteilungen werden dann auch in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis des 5. Jahrganges übernommen. Wer zum Beispiel hier ein Genügend erhält, kann die Reife- und Diplomprüfung nicht mehr mit gutem oder ausgezeichnetem Erfolg bestehen.

1.1 Küche

Im Prüfungsgebiet "Küche"  ist ein 4gängiges Menü laut Angabe für 4 - 5 Personen in einem vorgegebenen Zeitraum herzustellen.

1.2 Service

Im Prüfungsgebiet "Service" ist für 4 Gäste ein erstklassiges a la carte-Service selbständig vorzubereiten und durchzuführen.

 

 

2. Hauptprüfung

2.1 Klausurprüfungen

Es sind drei Klausurarbeiten aus Deutsch, Englisch oder "Zweite lebende Fremdsprache" und Rechnungswesen abzulegen. Diese dauern jeweils 5 Stunden.

Negativ beurteilte Klausuren führen zu einer mündlichen Zusatzprüfung, soferne das Prüfungsgebiet nicht ohnehin zur mündlichen Prüfung gewählt wurde. Werden alle drei Klausuren negativ beurteilt, so sind diese zu einem Folgetermin zu wiederholen.

2.2 Mündliche Prüfungen

Die mündliche Prüfung umfasst für Prüfungskandidaten mit Ausbildungsschwerpunkt "Soziales und Projektmanagement"

1. eine mündliche Teilprüfung

  • im Prüfungsgebiet "Englisch", wenn der Prüfungskandidat für die Klausurprüfung das Prüfungsgebiet "Zweite lebende Fremdsprache" gewählt hat oder
  • im Prüfungsgebiet "Zweite lebende Fremdsprache", wenn der Prüfungskandidat für die Klausurprüfung das Prüfungsgebiet "Englisch" gewählt hat

    2. eine mündliche Teilprüfung aus dem Ausbildungsschwerpunkt "Soziales und Projektmanagement". Das Prüfungsgebiet Ausbildungsschwerpunkt umfasst den Pflichtgegenstand des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes.

3. eine mündliche Teilprüfung nach Wahl des Prüfungskandidaten in einem der folgenden Prüfungsgebiete, sofern der vom Prüfungsgebiet umfasste Pflichtgegenstand (gegebenfalls nach der Erhöhung des Stundesausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen) mindestens vier Wochenstunden unterrichtet wurde:
  • Religion
  • Deutsch,
  • Geschichte und Kultur,
  • Wirtschaftsgeografie,
  • Musikerziehung,
  • Bildnerische Erziehung,
  • Psychologie und Philosophie,
  • Biologie und Ökologie,
  • Mathematik und angewandte Mathematik,
  • Chemie,
  • Physik,
  • Betriebs- und Volkswirtschaft,
  • Rechnungswesen,
  • Politische Bildung und Recht,
  • Ernährung,
  • Angewandte Betriebsorganisation,
  • Wirtschaftsinformatik
  • Fremdsprachenseminar, Allgemeinbildendes Semiar oder Fachtheoretisches Seminar im Gesamtausmaß von mindestens 4 Wochenstunden oder
  • eine dritte lebende Fremdsprache, wenn ein diesbezüglicher Freigegenstand im Gesamtausmaß von mindestens 6 Wochenstunden besucht wurde.
 

3. Anmeldung

Die Anmeldung zur Reife- und Diplomprüfung erfolgt in der Woche nach Beginn des 2. Semesters. Ein Themenschwerpunkt bzw. Projekt aus dem Ausbildungsschwerpunkt Soziales und Projektmanagement muss angeführt werden, es soll jedoch keine schriftliche Arbeit verfasst werden.

 

 

4. Mündliche Prüfung

Zur mündlichen Prüfung werden dem Kandidaten jeweils 2 verschiedene Aufgabenstellung vorgelegt, von denen eine zu wählen ist. Prüfungsdauer max. 15 Minuten, Vorbereitungszeit mind. 15 Minuten.

Werden nach der mündlichen Prüfung ein oder zwei Prüfungsgebiete negativ beurteilt, erfolgt die Wiederholung im nächsten Termin, Prüfungsgebiete, die nur schriftlich gewählt wurden, werden nur schriftlich wiederholt. Mündliche Prüfung nur im Fall negativer Beurteilung.

 

 

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